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Fortlaufend gepflegtes Inhaltsverzeichnis 2010
Buchempfehlung!
Sozialverträgliches Sterben.
v. Susanne Niemz (2010) Eine Buchrezension von Ass. jur. Lutz Barth >>> Zur Rezension (html) <<<
______________________________________________________________________________________________ Ankündigung Dossier Ärztliche Suizidassistenz im Spiegelbild widerstreitender „Menschenbilder“ von Ass. jur. Lutz Barth unter >>> Online-Publikation <<< ______________________________________________________________________________________________ Aktuell Die Indikation als Einfallstor für Recht und Ethik in der Palliativmedizin v. Dr. jur. Peter Holtappels (11.11.10) >>> Zum Beitrag <<< (html) ______________________________________________________________________________________________ Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. jur. Rissing-van Saan, rügt Medienberichterstattung und nimmt zur Sterbehilfe-Entscheidung ihres Senats Stellung v. RA(in) Tomke Claußen (16.09.10) >>> Zum Beitrag <<< (html) ______________________________________________________________________________________________ Der „aktuelle Wille“ und die „Patientenverfügung“ eines Demenzerkrankten Eine kurze Rezension zum Beitrag v. Katja Schönfelder, Selbstbestimmungsrecht – Patientenverfügung und Demenz, in Die Schwester/Der Pfleger, 49. Jahrg. 09/10, S. 870 ff. v. Lutz Barth (08.09.10) Die Autorin Katja Schönfelder hat sich in einem aktuellen Beitrag die Frage thematisiert, ob der aktuelle Wille eines dementiell erkrankten Menschen beachtet werden muss und zwar unter der Voraussetzung, dass dieser „Wille“ des Demenzpatienten dem zuvor in einer Patientenverfügung geäußerten Willen widerspricht. >>> weiter >>> Zum Beitrag <<< (html) ______________________________________________________________________________________________ Hinweis in eigener Sache! Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es auch im Internet den guten wissenschaftlichen Arbeitsstandards entsprechen sollte, ordentlich zu zitieren oder zu verweisen, mal ganz davon abgesehen, dass im Wissenschaftsbetrieb die ordentliche Zitation zwingend gefordert ist. Wir würden es daher begrüßen, wenn künftig unter Angabe der jeweiligen Quelle (und damit ist die Webpräsenz einschließlich des Links, ggf. im Original gemeint) auf die Dokumente verwiesen wird. Ein solches gilt freilich nicht nur für unsere Beiträge oder Kommentare, aus denen zitiert wird, sondern auch für die Rechtsprechungsnachweise, die wir ggf. redaktionell aufbereitet haben. Ein solches gilt auch für diejenigen Autoren, die bei einschlägigen freien Wissens- oder Nachschlageportalen ihren Beitrag veröffentlichen. Wir bitten daher, wir folgt die Zitation oder die Verweise einzuleiten:
Autor/Gericht, Titel, in IQB – Lutz Barth (2010) >>> Link <<< Alternativ dazu bleibt es Ihnen anheim gestellt, ggf. die Verlinkung unter der jeweiligen Titelanzeige des Beitrages/Entscheidungsrezension etc. vorzunehmen, wobei in jedem Falle die Quelle (sprich IQB oder PMR) angegeben werden sollte. Für Studentinnen und Studenten sei angemerkt, dass wir im Übrigen in der Folge den Originallink unverändert lassen, da insoweit alle Dokumente resp. Beiträge und Rezensionen in einem speziellen Verzeichnis abgelegt werden. Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit, aber eben auch um Beachtung, da wir auch nicht auf die Idee verfallen würden, ggf. auf Beiträge anderer Kollegen und Autoren inhaltlich Bezug zu nehmen, ohne ordentlich auf die Quelle zu verweisen und zwar ungeachtet der Tatsache, dass wir überwiegend kostenlose Rechtsinformationen zur Verfügung stellen. „Kostenlos“ bedeutet in diesem Zusammenhang gerade nicht, dass wir das Informationsportal im Online-Markt sind, von dem ein Jeder glaubt, Informationen für seine „Zwecke“ unter Missachtung des guten wissenschaftlichen Arbeitens verwenden zu können und das wir mit der Kostenfreiheit uns gleichsam unseres Urheberrechts begeben. Ihnen weiterhin ein schönes Wochenende gewünscht. Lutz Barth &. Team, 20.06.10 ______________________________________________________________________________________________ Die „Neuordnung des ärztlichen und pflegerischen Dienstes – eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme (?!) Das VG Saarlouis hat sich in einem für die Praxis bedeutsamen Beschluss mit der Frage zu befassen gehabt, ob die Delegation ärztlicher Maßnahmen auf das Pflegepersonal i.R. von Pilotprojekten eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ist. v. Lutz Barth, 19.06.10 >>> Zum Beitrag <<< (html) ______________________________________________________________________________________________
Vom „Wert“ oder „Unwert“ der „ethischen
Indikation/Implikation“ v. Lutz Barth (18.06.10) ______________________________________________________________________________________________ Gesunder Menschenverstand und eine Portion Pragmatismus! v. RA(in) Tomke Claußen (18.06.2010) Einige Gedanken zur ärztlichen Anordnung und Schriftform. >>> Zum Beitrag <<< (html) ______________________________________________________________________________________________
v. Lutz Barth, 23.04.10
Quelle:
PMR
______________________________________________________________________________________________ Bedarf es eines eigenständigen „Pflege(haftungs)rechts“? - zugleich eine Anmerkung zu Hanika, Pflegerecht und Patientensicherheit im Lichte der Delegations-, Substitutions- und Allokationsdiskussionen, in PflR 2009, S. 372 ff.
Quelle:
PMR
______________________________________________________________________________________________ OLG Hamm: Pflege- und Versorgungsfehler durch das diensthabende Pflegepersonal (hier: nicht erfolgtes Herbeirufen eines Arztes) OLG
Hamm, Urt. v. 27.10.09 (Az. 26 U 44/08) Auch ohne besondere Anweisung kann von einer ausgebildeten Fachkraft erwartet werden, dass im Falle einer respiratorischen Insuffiziens diese einen Arzt herbeiruft, um weitere Maßnahmen zur Behebung der Atemnot einzuleiten. Das Dokument ist frei zugänglich!
_______________________________________________________________________________________________ LG Aachen: § 69i Abs. 1 FGG i.V.m. § 1908d Abs. 3 BGB verlangt im Falle der (dauerhaften) Erweiterung der Betreuung um den Bereich der Aufenthaltsbestimmung die Vorlage eines Gutachtens. LG Aachen, Beschl. v. 11.12.09 (Az. 3 T 400/09) Das
Dokument ist frei zugänglich!
_______________________________________________________________________________________________ Nachgefragt: wurde dem Leitfaden zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten des Verbandes der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektionen der Universitätsklinika in Deutschland (VPU 2004) die „haftungsrechtliche Absolution“ erteilt und welche Bedeutung kommt ihm für die Neuordnung der Pflegefachberufe zu? v. Lutz Barth, Kurzbeitrag, 30.12.09
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